Spitex Jahresbericht 2024
Interessenvertretung

Die Pflege im Fokus der nationalen Politik

Patrick Imhof
Leiter Politik

Die Umsetzung der Etappe 2 der Pflegeinitiative und der lang erwartete Bericht des Bundesrates zu den Leistungen von angestellten pflegenden Angehörigen haben in Bundesbern sowie in der gesamten Branche zu Diskussionen geführt.

Der Bundesrat verabschiedete die Botschaft zur Etappe 2 zur Umsetzung der Pflegeinitiative. Er legte dem Parlament den Entwurf für ein neues Bundesgesetz über die Arbeitsbedingungen in der Pflege (BGAP) vor sowie eine Revision des Gesundheitsberufegesetzes (GesBG) vor. Letzteres mit dem Ziel, die Advanced Practice Nurse rechtlich zu verankern. Während die Anpassung des GesBG breit gestützt wird, ist das neu vorgeschlagene Bundesgesetz wesentlich umstrittener. Das BGAP sieht gesamtschweizerische Regelungen zu verschiedenen Themen vor, so beispielsweise zur wöchentlichen Normalarbeitszeit, zum Ausgleich von Überstunden oder zur Ankündigung von Dienstplänen. 
Spitex Schweiz setzte sich dafür ein, dass die Mehrkosten aus dem Gesetz zwingend ab Inkraftsetzung auch vergütet werden und dass Massnahmen den Bedarf an Gesundheitspersonal nicht übermässig erhöhen. Die zuständige Kommission des Nationalrats (SGK-N) hat die Beratung begonnen und wird diese erst 2026 abschliessen. Entsprechend wird das Thema die Pflege auch 2026 weiterhin stark beschäftigen. 

Anstellung pflegender Angehöriger
2025 erschien ein lang erwarteter Bericht des Bundesrates zu den Leistungen von angestellten pflegenden Angehörigen. Auch wenn der Bundesrat Handlungsbedarf konstatierte und Fehlanreize ausmachte, sah er keinen grundsätzlichen Anpassungsbedarf auf bundesgesetzlicher Ebene. Stattdessen formulierte er verschiedene Empfehlungen an die Kantone, die Krankenversicherer und Verbände der Leistungserbringer. 
Spitex Schweiz bedauerte diese Haltung und bekräftigte die Forderungen nach mehr Regulierung: für ein einheitliches Verständnis über pflegende Angehörige, eine verbindliche Qualitätssicherung, faire Arbeitsbedingungen sowie eine korrekte Finanzierung der Leistungen. Das Parlament war mit den Konklusionen des Bundesrates ebenfalls nicht zufrieden. Es ist davon auszugehen, dass National- und Ständerat 2026 entsprechende Massnahmen treffen wollen – auch auf bundesgesetzlicher Ebene. 

Finanzierung Palliative Care
Der Bundesrat hat weiter einen Bericht für eine angemessene Finanzierung der Palliative Care veröffentlicht. Auch hier kam der Bundesrat zum Schluss, dass auf Änderungen auf Bundesebene weitgehend verzichtet werden kann. Er machte den Akteuren stattdessen verschiedene Empfehlungen. Einzig im Bereich der spezialisierten Palliative Care (z.B. für mobile palliative Dienste) sah er die Prüfung einer Erhöhung der Krankenversicherungsbeiträge vor. Es ist davon auszugehen, dass eine solche im Jahr 2026 angestrebt wird. Bereits 2024 hatte das Parlament deshalb eine parlamentarische Initiative für eine bessere Finanzierung von Palliative Care lanciert. Dass das Parlament von sich aus gesetzgeberisch aktiv wird, darf als Ausdruck der Unzufriedenheit mit dem Vorgehen des Bundesrates gewertet werden. Die Arbeiten in der Subkommission der zuständigen nationalrätlichen Kommission haben begonnen und werden im Folgejahr weitergeführt.

Betreuungsleistungen
Wer von Care@Home2040 spricht, kommt nicht um das Thema der Betreuung herum. Auch die Politik hat erkannt, dass eine gute Betreuung ein wichtiger Schlüssel für das selbstbestimmte Wohnen ist und Heimeintritte verzögern kann. Der Bundesrat hat dem Parlament deshalb eine Änderung des Bundesgesetzes über die Ergänzungsleistungen zur AHV/IV vorgeschlagen. Das Parlament hat die Vorlage 2025 zu Ende beraten und beschlossen, dass Bezügerinnen und Bezüger von Ergänzungsleistungen beispielsweise Anspruch auf die Vergütung von Kosten für Notrufsysteme, Hilfe im Haushalt, Mahlzeitenangebote oder Begleit- und Fahrdienste haben sollen. 2026 wird es dazu noch kleinere Anpassungen auf Verordnungsebene geben. Im Vordergrund steht jedoch vor allem die Umsetzung in den Kantonen. Es ist mit einer Inkraftsetzung der Vorlage auf 2028 zu rechnen. 

Weitere Aktivitäten

  • Stellungnahme zur Änderung der Verordnung 2 zum Arbeitsgesetz: Sonderbestimmungen für die Live-in-Betreuung
  • Stellungnahme zur Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (Sicherstellung des Prinzips der einmaligen Erhebung der Daten, «Once-Only-Prinzip»)
  • Stellungnahme zur Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (Bezug von Mitteln und Gegenständen im EWR)
  • Stellungnahme zum Entlastungspaket 2027
  • Stellungnahmen zur Änderung der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV) (Kosten- und Qualitätsziele);
  • Stellungnahme zum direkten Gegenentwurf zur Volksinitiative «Ja zur medizinischen
  • Versorgungssicherheit»
  • Positionspapiere zum Einsatz und zur Finanzierung von Advanced Practice Nurses
  • Positionspapier zur Anstellung pflegender Angehöriger